Die neue Gebührenordnung – Tipps für Tierhalter

Am 22.11. 22 tritt die Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Sie bringt im Durchschnitt (!) eine Kostenerhöhung von rund 20% für die Tierhalter mit sich. Die Reaktionen in den sozialen Medien sind breit gefächert und reichen von Verständnis bis zu blanker Wut. Leider handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Grundlage für die tierärztliche Abrechnung – wir können schlicht und ergreifend daran nichts ändern. Dass der prekären Lage auf dem Tierärztemarkt (fehlender Notdienst, Kliniksterben, miserable Bezahlung der Angestellten, Übernahme durch Privatinvestoren) dadurch Abhilfe geschaffen werden muss, sehen viele nicht. Zum anderen hat sich seit 1999 (da wurde die GOT zum letzten Mal angepasst) die Struktur der tiermedizinischen Praxen enorm weiterentwickelt, um dem steigenden Anspruch der Tierbesitzer an gute Tiermedizin gerecht zu werden.

Doch was können Sie als Tierbesitzer tun, damit die gute tiermedizinische Versorgung Ihres Lieblings auch angesichts der steigenden GOT gewährleistet bleibt? Hier ein paar Beispiele:

1. Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung:

Hier sind neben den Vor- auch einige Nachteile zu bedenken:

Die Versicherung kann im Schadensfall jederzeit kündigen, da es sich um eine Sachversicherung handelt.

Gerade durch den steigenden Bedarf überprüfen die Versicherungen regelmäßig die Einhaltung ihrer Ansprüche – und fragen dazu auch bei allen Kollegen nach, bei denen das Tier jemals gewesen ist.

Welche Leistungen werden ausgeschlossen? Wie werden sie definiert? Beispiel „Operation“: wenn sie als „Eingriff in Vollnarkose“ definiert ist, wird eine Wundauffrischung in Lokalanästhesie nicht übernommen! Prüfen Sie ganz genau das Kleingedruckte!

Achten Sie unbedingt darauf, dass die GOT bis zum Faktor 4 übernommen wird; das ist für den Notdienst unerlässlich. Feste Selbstbeteiligungen sind oftmals besser als prozentuale!

Der Tierarzt sollte frei wählbar sein.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein „Tiersparbuch“ anzulegen, auf dem Sie monatlich einen festen Betrag einzahlen. Sichten Sie dazu die Tierarztrechnungen der letzten Jahre, um einen Richtwert zu haben.

Sehr zu empfehlen ist die Kombination aus dem Abschluss einer OP-Versicherung mit dem Tiersparbuch. Hierdurch sind akut hohe Kosten für eine Operation abgedeckt; internistische Fälle (die von der OP-Versicherung nicht übernommen werden) können Sie mithilfe Ihrer privaten Tier-Rücklagen finanzieren.

Es ist auch beim Vorliegen einer Kranken-/OP-Versicherung üblich, dass Sie beim Tierarztbesuch finanziell in Vorleistung gehen und die Rechnung im Anschluss bei der Versicherung einreichen. Doch was, wenn das Geld gerade einfach nicht da ist?

Bei einer guten Versicherung sollte es möglich sein, dass man eine Kostenschätzung des Tierarztes einreichen und um eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme bitten kann. So sind alle auf der sicheren Seite. Fragen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt nach dieser Option.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Aber: wir sind keine Versicherungsmakler 🙂.

Ihr Praxisteam